Ausstellerbedingungen

Die Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen MwSt.

Die Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt fällig und ohne Abzug zu zahlen.

Falls die Rechnung(en) nicht bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn bezahlt sind, hat der Aussteller keinen Anspruch mehr auf seinen Standplatz und das Orga-Team hat das Recht den Standplatz neu zu vergeben.

Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Veranstaltungs-/Ausstellungsbedingungen und die jeweilige Hausordnung des Hotelpark Hohenroda als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Veranstaltung Beschäftigen an. Die gesetzlichen und arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften, insbesondere für Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung sind einzuhalten. Abweichungen von diesen Veranstaltungs-/Ausstellungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

Das Nutzungsrecht des Standes gilt nur für den anmeldenden Aussteller. Eine weitere Nutzung durch Dritte sowie ein Tausch des Standes ist nur nach schriftlicher Genehmigung zulässig.

Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der Veranstaltungsdauer entsprechend den Veranstaltungs-/Ausstellungsbedingungen zu nutzen und während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ausreichend besetzt zu halten.

Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten fertig zu stellen. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen nachweislich nach DIN 4102 schwer entflammbar sein. Die Ent- und Beladung von Fahrzeugen ist zügig durchzuführen. Ent- und beladene Fahrzeuge haben das Gelände unverzüglich zu verlassen.

Kündigt der Aussteller den Vertrag oder tritt vom Vertrag bis 8 Wochen vor Beginn der

Veranstaltung zurück, ohne dass dafür ein Grund vorliegt, der vertretbar ist, so kann die das Orga-Team unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen zu können, 30 % der Rechnungssumme für entstandene Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. 

Kündigt der Aussteller den Vertrag oder tritt vom Vertrag innerhalb von 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zurück, ohne dass dafür ein Grund vorliegt, der vertretbar ist, so kann das Orga-Team unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen zu können, 100 % der Rechnungssumme für entstandene Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. 

Das Orga-Team ist im Falle einer vorherigen Vertragsbeendigung durch Kündigung oder Rücktritt dazu berechtigt, den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise zu nutzen.

Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abgebaut oder geräumt werden. Nach Beendigung des für den Abbau festgesetzten Termins, werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgüter vom Hotelpark Hohenroda ohne weitere Mahnung auf Kosten des Teilnehmers entfernt, unter Ausschluss der Haftung für Verlust oder Beschädigung.

Alle Arten von Vorführung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Orga-Teams, dies gilt auch für Vorführungen/Wettbewerbe und Spiele. Diese Vorführungen sind rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit dem Orga-Team abzustimmen.

Akustische Werbung darf nicht durchgeführt werden.

Speisen und Getränke sind ausschließlich über das Hotel-Catering zu beziehen.

Das Orga-Team ist berechtigt, gegebenenfalls aus wichtigem Grund die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen sowie die Veranstaltungsdauer und die Öffnungszeiten zu ändern. Bei einer Verlegung der Veranstaltung oder einer Veränderung der Veranstaltung gilt der Vertrag als für den neuen zumutbaren Zeitraum abgeschlossen: Ein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche ergeben sich grundsätzlich weder hieraus noch aus einer Änderung der Öffnungszeiten. Sollte die Veranstaltung infolge von Ereignissen, die außerhalb der Verfügungsmacht des Orga-Teams liegen, abgebrochen werden, sind ein Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Das Gleiche gilt, wenn das Orga-Team infolge von höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Umstand gezwungen ist, die Veranstaltungsfläche ganz oder teilweise vorübergehend oder auf Dauer zu schließen bzw. zu räumen. 

Der Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Das Versicherungsrisiko wird nicht von dem Orga-Team getragen. 

Die Titel und Logos der Veranstaltung sind rechtlich geschützt. Ihre Verwendung durch den Aussteller in identischer oder ähnlicher Form bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch das Orga-Team.

Dem Aussteller steht der Innenraum seines Standes für Werbezwecke, jedoch nur bezogen auf das Veranstaltungsthema, zur Verfügung. Werbemaßnahmen, die gegen die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Regeln der Technik oder die guten Sitten verstoßen, oder weltanschauliche oder politische Motive beinhalten, oder zu Störungen anderer Teilnehmer führen, sind unzulässig. Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, sowie der Einsatz sonstiger akustischer und/oder visueller Geräte, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Veranstaltungsablaufes eingeschränkt oder untersagt werden.

Das Orga-Team behält sich den Einsatz einer Lautsprecheranlage für Durchsagen und Ankündigungen vor. Eine Haftung des Orga-Teams ist ausgeschlossen bei einer leicht fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist eine Haftung des Orga-Teams für Sach- und Vermögensschäden – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – auf den doppelten Rechnungswert der dem Aussteller in Rechnung gestellten Leistungen begrenzt. Schadensersatzansprüche verjähren, soweit auf Seiten des Orga-Teams kein vorsätzliches Verhalten vorliegt, nach Ablauf von sechs Monaten. Der Aussteller ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und anderen Sicherheitsbestimmungen beim Auf- und Abbau und während der Dauer der Veranstaltung einzuhalten.

Ansprüche des Ausstellers sind bis spätestens 14 Tage nach Schluss der Veranstaltung bei dem Orga-Team schriftlich anzumelden; später erhobene Forderungen werden nicht berücksichtigt (Ausschlussfrist).

Das Orga-Team besteht aus:

K.A.P.U.T.T. GmbH, Ansprechparterin: Andrea Müller, Haderslebener Str. 1 g, 25421 Pinneberg, Telefon 04101 – 79 75 61-08, E-Mail: vertrieb@kaputt-gmbh.de, USt-Id-Nr.: DE 2388 98687, Amtsgericht: Pinneberg HRB 9683

Stand: Dezember 2023

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