Ausstellerbedingungen

Allgemeines

Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese Bedingungen sowie die Hausordnung des Hotelparks Hohenroda als verbindlich an.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug fällig.
Sind Rechnungen nicht spätestens 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn beglichen, besteht kein Anspruch mehr auf den Standplatz. Das Orga-Team ist berechtigt, den Standplatz anderweitig zu vergeben.

Nutzung des Standes

Der Stand ist ausschließlich für den angemeldeten Aussteller vorgesehen. Eine Weitergabe, Untervermietung oder ein Tausch ist nur nach schriftlicher Genehmigung zulässig.

Der Aussteller verpflichtet sich:

  • den Stand während der gesamten Veranstaltungsdauer zu betreiben
  • den Stand während der Öffnungszeiten ausreichend zu besetzen

Auf- und Abbau

  • Der Stand ist innerhalb der vorgegebenen Aufbauzeiten vollständig aufzubauen.
  • Verwendete Materialien müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (insbesondere DIN 4102 – schwer entflammbar).
  • Fahrzeuge sind zügig zu be- und entladen und anschließend vom Gelände zu entfernen.
  • Ein vorzeitiger Abbau des Standes ist nur nach Absprache gestattet. Nicht fristgerecht abgebaute Stände oder Materialien können auf Kosten des Ausstellers entfernt werden.

Rücktritt & Stornierung

Bei Rücktritt ohne wichtigen Grund gelten folgende Regelungen:

  • bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Rechnungssumme
  • innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Rechnungssumme

Das Orga-Team ist berechtigt, frei gewordene Standflächen anderweitig zu vergeben.

Werbung & Präsentation

Werbemaßnahmen sind nur innerhalb des eigenen Standes und im Rahmen des Veranstaltungsthemas zulässig.

Unzulässig sind insbesondere:

  • akustische Werbung
  • politische oder weltanschauliche Inhalte
  • Maßnahmen, die andere Teilnehmer beeinträchtigen
  • Vorführungen, Aktionen oder besondere Präsentationen bedürfen der vorherigen Abstimmung (spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn).

Verpflegung

Speisen und Getränke dürfen ausschließlich über das Hotel-Catering bezogen werden.

Haftung & Versicherung

Der Aussteller ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.
Die Haftung des Orga-Teams ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den doppelten Rechnungswert begrenzt.
Ansprüche sind spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende schriftlich geltend zu machen.

Änderungen & höhere Gewalt

Das Orga-Team ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund zu ändern, zu verlegen oder abzusagen.
Ansprüche auf Schadensersatz oder Rücktritt bestehen in diesen Fällen grundsätzlich nicht.

Marken & Rechte

Titel und Logos der Veranstaltung sind geschützt und dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung verwendet werden.

Stand: 05/2026

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